April 2019

Verkehrsassistenzsysteme: Mehr Sicherheit auf den Straßen

Verkehrsassistenzsysteme: Mehr Sicherheit auf den Straßen

2017 kamen in der EU über 25.000 Menschen bei Verkehrsunfällen um. Dabei sind 90 Prozent aller Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen. Eine erschreckende Statistik. Deshalb haben wir uns im Europaparlament mit dem Thema Straßenverkehrssicherheit seit Jahren beschäftigt.

Ab Frühjahr 2022 müssen Hersteller ihre Neuwagen mit noch besseren Assistenzsystemen ausstatten. So sollen intelligente Geschwindigkeitsassistenten den Fahrer auf eine Tempobegrenzung hinweisen, aber nicht automatisch das Fahrzeug abbremsen. Schließlich soll der Fahrer nicht entmündigt werden. Aber es schadet vor Schulen oder Kindergärten nicht, deutlich ans geltende Tempolimit erinnert zu werden. Weitere Funktionen, die durch die EU-Verordnung vorgesehen sind: Eine Warnung bei Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers (etwa durch Smartphone-Nutzung während der Fahrt), Rückwärtsfahrsicherheit mit Kamera oder Sensoren sowie Unfalldatenaufzeichnung ("Blackbox"). Auch ein Spurhalte- sowie ein erweitertes Notbremsassistenzsystem sind vorgesehen.

Für Lkw und Busse gelten künftig besondere Vorgaben zur Verbesserung der direkten Sicht der Fahrer. Ziel ist es, tote Winkel zu beseitigen sowie schutzbedürftige Straßenverkehrsteilnehmer vor und neben dem Fahrzeug zu erkennen und den Fahrer beim Abbiegen zu warnen.

Die europäische Autobranche wird meiner Ansicht nach von den neuen Regeln profitieren. Denn sie sind damit Vorreiter bei der Entwicklung neuer Technologien. Darüber hinaus ebnen wir mit der Verordnung den Weg zum autonomen Fahren. Zudem ist mit der gesetzlichen Vorgabe und dem Einsatz der Systeme in der Serienproduktion langfristig eine Kostenreduktion für die heute noch teuren Zusatzausstattungen zu erwarten. Ich sage es ganz deutlich: Ich will keine "Ghost-Bikes" (weiße Fahrräder, die auf Unfallopfer hinweisen) mehr an den Straßenrändern in Europa sehen.