Newsletter von Prof. Dr. Angelika Niebler

Newsletter Spezial zum Brexit

Was bedeutet der Brexit für die Bürger in der Praxis?

Bis zum Jahresende ändert sich kaum etwas, wenn das Vereinigte Königreich ab 1. Februar nicht mehr EU-Mitglied ist. Denn während der Übergangsphase gilt das EU-Recht weiter.

Das bedeutet: Es gibt keine Einfuhrzölle für die Waren von der Insel, der Zugang zu Medikamenten bleibt unverändert, der Flugbetrieb hat keine Probleme, der EU-Führerschein gilt weiterhin, telefonieren und im Internet surfen kostet nicht mehr als daheim, Touristen können ohne Visum einreisen. Wie es ab 2021 dann im Einzelnen weitergeht, müssen die Abkommen regeln.

Für EU-Bürger in UK gilt: Sie dürfen weiterhin an ihren Wohnorten leben, arbeiten und studieren. Allerdings müssen sie sich um einen Aufenthaltsstatus bewerben, um vor Abschiebung geschützt zu sein. Theoretisch könnte er auch verwehrt werden.

Für EU-Studenten an britischen Universitäten gilt: Es ändert sich zunächst wenig. Doch vieles ist noch ungewiss. Stichwort Studiengebühren. EU-Studenten zahlen bislang denselben Preis wie die Briten, Studenten aus Übersee oft mehr als doppelt so viel. Vermutlich werden die Gebühren ab 2021 auf dieses Ausländer-Niveau angehoben.

Ein Fragezeichen gibt es auch beim Erasmus-Programm und bei den EU-Forschungsprogrammen. Denn nach dem Brexit fallen hier die EU-Förderungen weg.

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