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Neue EU-Führerscheine sollen künftig
nur noch befristet gelten!
Neu ausgestellte Führerscheine
sollen künftig im Abstand von zehn Jahren erneuert
werden. Hierauf einigten sich Anfang Oktober die europäischen
Verkehrsminister in Luxemburg.
Die bestehende EU-Führerscheinrichtlinie aus dem
Jahr 1991 soll damit neu gefasst werden. Sinn und Zweck
der Richtlinie ist die weitere Erleichterung bei der gegenseitigen
Anerkennung von Führerscheinen in der EU. Ferner
soll Betrug und Missbrauch ein deutlicher Riegel vorgeschoben
werden.
Neben der künftigen zeitlichen Befristung der Führerscheine
auf 10 Jahre sieht die Richtlinie vor, dass LKW- und Busführerscheine
sogar alle fünf Jahre erneuert werden müssen.
Damit folgt die EU einer Praxis, die in einzelnen Ländern
wie Italien oder den USA bereits seit langem üblich
ist.
Bei anderen zentralen Punkten der Richtlinie übernahm
der Rat Forderungen, die die CSU-Europagruppe formuliert
hatte:
Den Mitgliedstaaten soll es freigestellt werden, die Verlängerung
der Führerscheine an eine medizinische Untersuchung
zu koppeln. Die geforderten "Zwangsuntersuchungen"
sind damit vom Tisch.
Durchgesetzt wurde im Rat auch, dass bei der Erneuerung
eines verlorenen, gestohlenen oder beschädigten alten
Führerscheins die ursprünglich unbefristete
Gültigkeitsdauer im Sinne einer vollständigen
Besitzstandsgarantie erhalten bleibt.
Ebenfalls vom Tisch ist ein obligatorischer Umtausch der
alten Führerscheine gegen die neuen einheitlichen
europäischen Plastikkartenmodelle.
Optional können die Mitgliedstaaten EU-Führerscheine
mit Mikrochips ausstatten, um den Grad an Betrugssicherheit
weiter zu verbessern.
Schließlich müssen die Mitgliedstaaten dafür
Sorge tragen, dass Personen, denen bereits der Führerschein
im Heimatland entzogen worden ist, nicht im EU-Ausland
einen neuen Führerschein beantragen können.
Mit dem Richtlinienvorschlag befasst sich nun das Europäische
Parlament in erster Lesung. Die CSU-Europagruppe wird
darauf drängen, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten
die Ausstellung der Führerscheine weiterhin nach
den Gepflogenheiten in ihren Ländern regeln können.
Der Vorschlag der Europäischen
Kommission vom Oktober 2003 kann im Internet unter folgender
Adresse abgerufen werden:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2003/com2003_0621de01.pdf
Die Pressemitteilung zur
Tagung des Rates der Verkehrsminister kann unter folgender
Adresse abgerufen werden:
http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/trans/82285.pdf
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