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Neue EU-Führerscheine sollen künftig nur noch befristet gelten!

Neu ausgestellte Führerscheine sollen künftig im Abstand von zehn Jahren erneuert werden. Hierauf einigten sich Anfang Oktober die europäischen Verkehrsminister in Luxemburg.
Die bestehende EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 soll damit neu gefasst werden. Sinn und Zweck der Richtlinie ist die weitere Erleichterung bei der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen in der EU. Ferner soll Betrug und Missbrauch ein deutlicher Riegel vorgeschoben werden.
Neben der künftigen zeitlichen Befristung der Führerscheine auf 10 Jahre sieht die Richtlinie vor, dass LKW- und Busführerscheine sogar alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Damit folgt die EU einer Praxis, die in einzelnen Ländern wie Italien oder den USA bereits seit langem üblich ist.
Bei anderen zentralen Punkten der Richtlinie übernahm der Rat Forderungen, die die CSU-Europagruppe formuliert hatte:
Den Mitgliedstaaten soll es freigestellt werden, die Verlängerung der Führerscheine an eine medizinische Untersuchung zu koppeln. Die geforderten "Zwangsuntersuchungen" sind damit vom Tisch.
Durchgesetzt wurde im Rat auch, dass bei der Erneuerung eines verlorenen, gestohlenen oder beschädigten alten Führerscheins die ursprünglich unbefristete Gültigkeitsdauer im Sinne einer vollständigen Besitzstandsgarantie erhalten bleibt.
Ebenfalls vom Tisch ist ein obligatorischer Umtausch der alten Führerscheine gegen die neuen einheitlichen europäischen Plastikkartenmodelle.
Optional können die Mitgliedstaaten EU-Führerscheine mit Mikrochips ausstatten, um den Grad an Betrugssicherheit weiter zu verbessern.
Schließlich müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass Personen, denen bereits der Führerschein im Heimatland entzogen worden ist, nicht im EU-Ausland einen neuen Führerschein beantragen können.
Mit dem Richtlinienvorschlag befasst sich nun das Europäische Parlament in erster Lesung. Die CSU-Europagruppe wird darauf drängen, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten die Ausstellung der Führerscheine weiterhin nach den Gepflogenheiten in ihren Ländern regeln können.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom Oktober 2003 kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2003/com2003_0621de01.pdf

Die Pressemitteilung zur Tagung des Rates der Verkehrsminister kann unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/trans/82285.pdf