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Unisex-Tarife vom Tisch -
ein Votum gegen Bürokratisierung und Kostentreiberei in der EU
Beispiele für den
Bürokratisierungseifer in der EU gibt es leider viele,
bisweilen siegt jedoch der gesunde Menschenverstand: Der
Diskussionsverlauf um die sogenannten Unisex-Tarife'
ist ein erfreuliches Beispiel dafür.
Mit der sog. "Antidiskriminierungsrichtlinie"
wollte die Europäische Kommission gegen geschlechtsspezifische
Diskriminierungen vorgehen. Von dieser Initiative wären
besonders Versicherungstarife betroffen gewesen, denn
bei der Festsetzung von Versicherungsprämien hätte
künftig das Geschlecht als Kriterium keine Rolle
mehr spielen dürfen, auch wenn es hierfür sachliche
Differenzierungsgründe gegeben hätte.
Abgesehen davon, dass es nach Einschätzung von Angelika
Niebler jede Menge Themenbereiche gibt, in denen es weitaus
wichtiger wäre, sich für die Gleichstellung
der Frauen einzusetzen, hätte dieses Vorhaben am
Ende nicht nur den Frauen, sondern den Verbrauchern insgesamt
einen Bärendienst erwiesen. Denn die Richtlinie hätte
zu mehr Bürokratie und echter Kostentreiberei geführt.
Darauf hat Angelika Niebler als Berichterstatterin im
Rechtsausschuss immer wieder hingewiesen. Mit der Einführung
der Unisex-Tarife' wären bei der Prämienberechnung
von Versicherungstarifen unterschiedliche Risiken ignoriert
und nivelliert worden, so dass die Kosten auf alle gleich
umgelegt und die Tarife insgesamt erhöht worden wären.
Bei der geltenden Prämienberechnung wird dagegen
ein versicherungsmathematischer' Faktor verwendet.
Dafür gibt es eine Reihe von Beispielen: So müssen
bei der Kfz-Versicherung junge Männer wegen ihres
erhöhten Unfallrisikos tiefer in die Tasche greifen.
Andererseits fallen bei der privaten Altersversorgung
die Tarife für Frauen höher aus - wegen ihrer
durchschnittlich längeren Lebenserwartung.
Gegen alle Vernunft und
gegen das Votum des Rechtsausschusses, das von der EVP/ED-Fraktion
unterstützt wurde, stimmte das Europäische Parlament
in diesem Frühjahr der "Richtlinie zur Verwirklichung
des Grundsatzes der Gleichbehandlung beim Zugang zu und
bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen"
zu.
Jetzt ist das Thema Unisex-Tarife' erfreulicherweise
doch vom Tisch. Denn der Europäische Rat fand bei
seiner vergangenen Tagung keinen Gefallen an dieser bürokratischen
Kulissenschieberei. In wichtigen Punkten bleiben wie bisher
Unterschiede bei Versicherungsprämien und -leistungen
für Männer und Frauen somit zulässig, wenn
dies sachlich gerechtfertigt und die Kostenkalkulation
transparent ist.
Erfreulichweise hat der Rat darüber hinaus eine weitere
wesentliche Forderung der CDU/CSU-Gruppe aufgegriffen:
So dürfen die Schwangerschafts- und Mutterschutzkosten
keinesfalls zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen
führen. Es ist vielmehr richtig, dass diese Kosten
nicht ausschließlich die Frauen belasten, sondern
paritätisch von Männern und Frauen getragen
werden müssen.
Im Ergebnis bleibt ein doppelter Erfolg festzuhalten:
Denn die paritätische Verteilung von Schwangerschafts-
und Mutterschutzkosten ist ein echter Beitrag zu mehr
Geschlechtergerechtigkeit in Europa, während das
Nein zu den Unisex-Tarifen' auch eine klare Absage
am mehr Bürokratie in der EU bedeutet.
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