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Unisex-Tarife vom Tisch - ein Votum gegen Bürokratisierung und Kostentreiberei in der EU

Beispiele für den Bürokratisierungseifer in der EU gibt es leider viele, bisweilen siegt jedoch der gesunde Menschenverstand: Der Diskussionsverlauf um die sogenannten ‚Unisex-Tarife' ist ein erfreuliches Beispiel dafür.
Mit der sog. "Antidiskriminierungsrichtlinie" wollte die Europäische Kommission gegen geschlechtsspezifische Diskriminierungen vorgehen. Von dieser Initiative wären besonders Versicherungstarife betroffen gewesen, denn bei der Festsetzung von Versicherungsprämien hätte künftig das Geschlecht als Kriterium keine Rolle mehr spielen dürfen, auch wenn es hierfür sachliche Differenzierungsgründe gegeben hätte.
Abgesehen davon, dass es nach Einschätzung von Angelika Niebler jede Menge Themenbereiche gibt, in denen es weitaus wichtiger wäre, sich für die Gleichstellung der Frauen einzusetzen, hätte dieses Vorhaben am Ende nicht nur den Frauen, sondern den Verbrauchern insgesamt einen Bärendienst erwiesen. Denn die Richtlinie hätte zu mehr Bürokratie und echter Kostentreiberei geführt. Darauf hat Angelika Niebler als Berichterstatterin im Rechtsausschuss immer wieder hingewiesen. Mit der Einführung der ‚Unisex-Tarife' wären bei der Prämienberechnung von Versicherungstarifen unterschiedliche Risiken ignoriert und nivelliert worden, so dass die Kosten auf alle gleich umgelegt und die Tarife insgesamt erhöht worden wären. Bei der geltenden Prämienberechnung wird dagegen ein ‚versicherungsmathematischer' Faktor verwendet. Dafür gibt es eine Reihe von Beispielen: So müssen bei der Kfz-Versicherung junge Männer wegen ihres erhöhten Unfallrisikos tiefer in die Tasche greifen. Andererseits fallen bei der privaten Altersversorgung die Tarife für Frauen höher aus - wegen ihrer durchschnittlich längeren Lebenserwartung.

Gegen alle Vernunft und gegen das Votum des Rechtsausschusses, das von der EVP/ED-Fraktion unterstützt wurde, stimmte das Europäische Parlament in diesem Frühjahr der "Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen" zu.
Jetzt ist das Thema ‚Unisex-Tarife' erfreulicherweise doch vom Tisch. Denn der Europäische Rat fand bei seiner vergangenen Tagung keinen Gefallen an dieser bürokratischen Kulissenschieberei. In wichtigen Punkten bleiben wie bisher Unterschiede bei Versicherungsprämien und -leistungen für Männer und Frauen somit zulässig, wenn dies sachlich gerechtfertigt und die Kostenkalkulation transparent ist.
Erfreulichweise hat der Rat darüber hinaus eine weitere wesentliche Forderung der CDU/CSU-Gruppe aufgegriffen: So dürfen die Schwangerschafts- und Mutterschutzkosten keinesfalls zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führen. Es ist vielmehr richtig, dass diese Kosten nicht ausschließlich die Frauen belasten, sondern paritätisch von Männern und Frauen getragen werden müssen.
Im Ergebnis bleibt ein doppelter Erfolg festzuhalten: Denn die paritätische Verteilung von Schwangerschafts- und Mutterschutzkosten ist ein echter Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in Europa, während das Nein zu den ‚Unisex-Tarifen' auch eine klare Absage am mehr Bürokratie in der EU bedeutet.