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Antragsfristen für die Förderung von Städtepartnerschaften im Jahr 2005

Auch 2005 will die Europäische Kommission Bürgerbegegnungen, Konferenzen und Seminare im Rahmen von Städtepartnerschaften fördern.
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die vorgeschriebenen Antragsformulare sind im EU-Amtsblatt und im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht:

http://www.europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/towntwin/call_de.html

Die Kommission weist auf die nach Veranstaltungsdatum gestaffelten Antragsfristen hin. Anträge für Veranstaltungen zwischen dem 15. März und 30. April 2005 müssen spätestens am 15. November 2004 vorliegen. Aus der Fristsetzung folgt, dass Veranstaltungen zwischen dem 1. Januar und dem 14. März 2005 nicht gefördert werden können. Überdies droht eine Mittelkürzung von 14 Mio. € (2004) auf 10,5 Mio. € (2005). Dieser Haushaltsansatz der Kommission wird vom Europäischen Parlament und vom Rat noch behandelt. Die Kürzung wäre gravierend und ist nicht hinzunehmen, zumal durch den Beitritt der 10 neuen Länder in die Europäische Union zum 1. Mai 2004 die Kommunen auch aus diesen Ländern in die "Förderkulisse" aufgenommen werden.