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Antragsfristen für die Förderung
von Städtepartnerschaften im Jahr 2005
Auch 2005 will die Europäische
Kommission Bürgerbegegnungen, Konferenzen und Seminare
im Rahmen von Städtepartnerschaften fördern.
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
und die vorgeschriebenen Antragsformulare sind im EU-Amtsblatt
und im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://www.europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/towntwin/call_de.html
Die Kommission weist auf
die nach Veranstaltungsdatum gestaffelten Antragsfristen
hin. Anträge für Veranstaltungen zwischen dem
15. März und 30. April 2005 müssen spätestens
am 15. November 2004 vorliegen. Aus der Fristsetzung folgt,
dass Veranstaltungen zwischen dem 1. Januar und dem 14.
März 2005 nicht gefördert werden können.
Überdies droht eine Mittelkürzung von 14 Mio.
€ (2004) auf 10,5 Mio. € (2005). Dieser Haushaltsansatz
der Kommission wird vom Europäischen Parlament und
vom Rat noch behandelt. Die Kürzung wäre gravierend
und ist nicht hinzunehmen, zumal durch den Beitritt der
10 neuen Länder in die Europäische Union zum
1. Mai 2004 die Kommunen auch aus diesen Ländern
in die "Förderkulisse" aufgenommen werden.
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