Newsletter Juni 2011

Gesetze müssen praxistauglicher werden - Parlament nimmt Niebler-Bericht an

Praxistauglich

Sichtlich zufrieden zeigte sich die Berichterstatterin Angelika Niebler mit der Abstimmung über ihren Bericht zur Gewährleistung unabhängiger Gesetzesfolgenabschätzungen. Nahezu einstimmig votierten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg für die Forderungen der oberbayerischen CSU-Europaabgeordneten, die Untersuchung von Gesetzesfolgen zuverlässiger und ausgewogener zu gestalten. "Welche Vor- und Nachteile europäische Gesetze haben, lässt sich politisch nur sachgerecht beantworten, wenn sich der europäische Gesetzgeber über die Auswirkungen möglicher Handlungsoptionen umfassend informiert", erklärt Niebler. Sie habe in ihrem Bericht deshalb großen Wert darauf gelegt, die Transparenz und Unabhängigkeit der Folgenabschätzungen zu verbessern.

"Gesetze müssen transparent und bürgernah gemacht werden. Wir müssen sicherstellen, dass die unmittelbaren Folgen für die Bürger stärker berücksichtigt werden", so die Berichterstatterin. Schon lange haben das Europäische Parlament und die Kommission die Möglichkeit, Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen im Rahmen sogenannter Folgenabschätzungen zu ermitteln. Allerdings mangelt es solchen Untersuchungen an Unabhängigkeit und Transparenz vor allem bei der Kommission, kritisiert die CSU-Europaabgeordnete.

Oft sei zu beobachten, dass die Ergebnisse von Folgenabschätzungen, die von der Kommission durchgeführt wurden, die von ihr bevorzugten Rechtsvorschläge nur bestätigen anstatt objektiv zu bewerten. So wurde die Kommission beispielsweise im März 2010 aufgefordert, eine Folgenabschätzung über die Einführung einer europäischen Transaktionssteuer vorzulegen. Dieser Aufforderung kam die Kommission nicht nach, sondern legte den Vorschlag für eine Finanzaktivitätssteuer vor, welche von ihr selbst bevorzugt wird.

In den Gesetzesfolgenabschätzungen des Europäischen Parlaments sollen zudem künftig insbesondere die unmittelbaren Folgen für die Bürger stärkere Berücksichtigung finden. So soll der Konsultationszeitraum von acht auf zwölf Wochen verlängert werden und neben einer reinen Kosten-Nutzen-Analyse auch soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen berücksichtigt werden. Für die Parlamentspraxis wird vor allem die Absicht besondere Bedeutung erlangen, dass bei Kommissionsvorlagen auch die Option des Nichthandels geprüft werden soll.