Newsletter Oktober / November 2011

Neue Finanzregeln - Europäisches Parlament verbietet Zockerei mit Staatsanleihen

Finanzregeln

Hochspekulativen Finanzmarktgeschäften mit Staatsanleihen und Kreditausfallversicherungen wird in der EU ab sofort ein Riegel vorgeschoben. Das Europäische Parlament verabschiedete letzte Woche in Straßburg eine neue Verordnung zu Leerverkäufen und Kreditausfallversicherungen. "Das Europäische Parlament hat sehr strenge EU-weite Auflagen durchgesetzt, um destruktive Spekulation einzudämmen. Die neuen Transparenzregeln für zwei hochspekulative Finanzinstrumente werden künftig erheblich zur Stabilität der Finanzmärkte beitragen", erläuterte die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler.

Bei Leerverkäufen von ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen sind die Auflagen am strengsten. Nur wenn die Liquidität der Märkte für Staatsanleihen zum Erliegen kommen sollte, sind Ausnahmen möglich. Entsprechende Anträge müssen bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA angemeldet werden. "Das kommt einem De-facto-Verbot der ungedeckten Leerverkäufe für Staatsanleihen gleich. Dies ist enorm wichtig, da die bisherigen Spekulationsmöglichkeiten den Kursverfall von Staatsanleihen künstlich beschleunigen können", erklärte Niebler.

Mit Kreditausfallversicherungen können sich Anleger gegen den Ausfall von Staatsanleihen absichern, aber auch auf eine sich verschlechternde Kreditwürdigkeit von Staaten wetten. "Es ist im Sinne des Erfinders, dass Kreditausfallversicherungen für Staatsanleihen nur für Anleger gedacht sind, die auch Staatsanleihen halten. Alles andere ist Spekulation, die unkontrollierbare Wirkungen entfalten kann und deshalb zu Recht eingedämmt wird. Im Falle Griechenlands hat das die Spekulation auf eine Zahlungsunfähigkeit immer weiter angefacht. Um die Euro-Krise in den Griff zu bekommen, brauchen wir diese einheitlichen Regeln", so die CSU-Europaabgeordnete.

Bei Leerverkäufen spekulieren Investoren auf den Kursverlust eines Wertpapiers. Spekulanten verkaufen ein Wertpapier, das sie gar nicht besitzen (ungedeckter Leerverkauf) oder sich geliehen haben (gedeckter Leerverkauf), um es später zu einem niedrigeren Kurs mit Gewinn zurückkaufen zu können. "Dieser Zockerei wird mit den neuen Regeln endlich ein Riegel vorgeschoben", sagte Niebler. Die neue EU-Verordnung wird noch dieses Jahr in Kraft treten. Bisher gibt es unterschiedliche oder gar keine Regelungen auf nationaler Ebene für Leerverkäufe.