Newsletter Januar 2012

Kennzeichnungspflicht für Biozide - Parlament stellt hohen Verbraucherschutz sicher

Kennzeichnungspflicht für Biozide

Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen hat das Europäische Parlament in dieser Woche eine neue EU-Verordnung zu Biozidprodukten verabschiedet. "Mit den neuen Regeln sorgen wir für mehr Sicherheit für die Verbraucher und die Umwelt", sagte die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler. Mit Bioziden behandelte Produkte müssen zukünftig gekennzeichnet werden: "Wo Nanomaterialien drin sind, muss auch Nano draufstehen", so Niebler weiter. Zudem seien strengere Ausschlusskriterien für krebserregende, fortpflanzungsschädigende und erbgutverändernde Stoffe festgelegt worden.

Anders als Pflanzenschutzmittel richten sich Biozide direkt gegen Schädlinge oder Bakterien und werden hauptsächlich im Hygiene- und Reinigungsbereich angewendet - wie in Desinfektionsmitteln, Mückensprays oder Rattengift. Sie finden aber auch als Schutz- und Konservierungsmittel Verwendung, etwa in Farben oder Holzschutzmitteln. Bisher waren die Wirkstoffprüfung und die Produktzulassung nicht EU-einheitlich geregelt. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren nur sehr wenige Biozidprodukte zugelassen.

"Insgesamt haben wir durch die Annahme der neuen Verordnung die Gesundheits- und Umweltstandards für Hersteller erhöht, erleichtern ihnen aber gleichzeitig auch das Marketing der Produkte", erklärt Angelika Niebler. Für etliche Produkte, die unter den Vorgaben der alten Richtlinie von 1998 noch heute vermarktet werden, könnte es mittlerweile sichere und umweltfreundliche Alternativen geben, würde mehr in Forschung und Entwicklung investiert. Einige Stoffe seien besonders für Kinder oder schwangere Frauen gefährlich und sollten nur im Notfall verwendet werden.

Die Neuregelung soll auch die EU-weite Anerkennung neuer Produkte vereinfachen. Ein Großteil des Zulassungsprozesses neuer Biozide soll in Zukunft auf europäischer Ebene abgewickelt werden. Die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler erhofft sich davon "einen signifikanten Schritt hin zu einem einheitlichen europäischen Markt für Schädlingsbekämpfungsmittel und andere mit Bioziden behandelter Produkte". Das gebe den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit und den Herstellern einen verlässlichen Rechtsrahmen für den gesamten europäischen Binnenmarkt.