Newsletter Dezember 2012

Europäisches Einheitspatent endlich auf den Weg gebracht

Einheitspatent

36.000 Euro - das sind die Kosten, mit denen Erfinder derzeit noch rechnen müssen, wenn sie einen Patentschutz für ihr Produkt in der gesamten Europäischen Union anstreben. Diese Kosten sollen in Zukunft auf unter 5.000 Euro sinken. Den Weg dafür frei gemacht haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments während der vergangenen Sitzungswoche in Straßburg mit der Abstimmung über das so genannte europäische Einheitspatent. Es ist ein Meilenstein in der Geschichte, dass es künftig möglich sein wird, ein in 25 europäischen Staaten gültiges Patent anzumelden und in einem Akt erteilt zu bekommen.

Anders als bislang ist zukünftig ein einziges Verfahren ausreichend, um die auf dem Patent beruhenden Rechte europaweit durchzusetzen. Bisher können Patente entweder bei einem nationalen Patentamt angemeldet werden oder auch beim Europäischen Patentamt in München. Selbst dann muss es jedoch von jedem Mitgliedstaat, in dem ein Patentschutz angestrebt wird, noch erteilt und in die jeweilige Arbeitssprache der Mitgliedstaaten übersetzt werden. Die Kosten, die mit dieser Vorgehensweise verbunden sind, sind jedoch um ein 10- bis 20-faches höher als eine Patentanmeldung beispielsweise in den USA oder China. Dadurch ist es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen extrem zeit- und kostenaufwändig, ihre technischen Erfindungen in mehreren europäischen Mitgliedstaaten gleichzeitig schützen zu lassen.

Patente sind jedoch Triebfeder für Innovation, Wachstum und Beschäftigung. Es ist daher dringend an der Zeit, dass wir nach jahrzehntelangen Verhandlungen eine der größten Hindernisse für den Zugang zum europäischen Patentschutz beseitigen.

Spanien und Italien beteiligen sich leider nicht an der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Sie haben ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof angestrengt. Hintergrund ist die Sprachenregelung, auf die man sich im Laufe der Verhandlungen geeinigt hat. Sie basieren auf den Arbeitssprachen des Europäischen Patentamts Englisch, Französisch und Deutsch. Man sollte jedoch im Hinterkopf haben, dass ohnehin bereits 77% der Patentanträge, die beim Europäischen Patentamt eingereicht werden, in englischer Sprache verfasst werden. Außerdem sieht die Verordnung vor, dass in naher Zukunft maschinelle Übersetzungen zur Verfügung stehen, mit deren Hilfe Übersetzungen in alle Amtssprachen der EU möglich sind. Ich würde mich daher freuen, wenn sich auch Italien und Spanien an dem Verfahren beteiligen werden. Die Tür steht ihnen offen.