Newsletter Januar 2013

Schärfere Regeln für Rating-Agenturen in Straßburg beschlossen

Rating-Agenturen

Rating-Agenturen unterliegen bei der Bewertung von Staatsschulden und der finanziellen Situation von Privatunternehmen zukünftig schärferen Regeln. Dies entschied das Europäische Parlament letzte Woche und bestätigte damit eine Regelung, auf die sich die Mitgliedstaaten und das Europäisches Parlament schon im November 2012 geeinigt hatten. Demnach können private Anleger die Agenturen in Zukunft wegen grober Fahrlässigkeit verklagen. Ebenso dürfen die Bewertungen der Staatsschulden von EU-Mitgliedsstaaten nur an vorher festgelegten Zeitpunkten zwei bis drei mal im Jahr erfolgen.

Mit den neuen Regeln sind die Rating-Agenturen zudem in der Pflicht, ihre Bewertungen transparenter zu machen. Das heißt, dass sie die Faktoren, auf die sich das Rating stützt, offen legen und erläutern müssen. Bei Beurteilungen der Kreditwürdigkeit von Ländern bedeutet dies zudem, dass keine Bezugnahmen auf politische Kurswechsel in die Beurteilungen miteinbezogen werden dürfen.

Dass die Agenturen für ihre Ratings haften müssen, ist nach meiner Auffassung ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wir, die Abgeordneten der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, begrüßen die strengeren Auflagen. Diese tragen meiner Meinung nach dazu bei, die Sicherheit und Stabilität des Finanzmarktes in Europa zu verbessern, da die Rating-Agenturen Voraussagen bezüglich der Kreditwürdigkeit von Schuldnern treffen. In der Vergangenheit haben besonders die Bewertungen von Ländern häufig zu nervösen Reaktionen an den Finanzmärkten geführt.