Seit Monaten laufen die Beratungen im Europäischen Parlament und bei den 27 Agrarministern über die Reform der Agrarpolitik ab 2014 auf Hochtouren. In der letzten Plenarwoche in Straßburg stimmten wir im Europaparlament über unsere Vorstellungen der Neuausrichtung der Agrarpolitik ab. Vorlage unserer Beratungen waren die Vorschläge des Kommissars Ciolos, der eine stärkere Ökologisierung der Landwirtschaft anstrebt. Für unsere bayerischen Bauern steht hierbei viel auf dem Spiel.
Im Kern geht es insbesondere um drei wesentliche Fragen: wie werden künftig die für die Landwirtschaft bereitstehenden Mittel verteilt? Brauchen wir eine stärkere Ökologisierung in der Landwirtschaft (sog. Greening bei den Direktzahlungen)? Welche Mittel stehen künftig zur Verfügung, wenn es bspw. bei der Milch wieder zu inakzeptablen Milchpreisen für unsere Bauern kommt?
Zusammen mit meinen CSU-Kollegen kämpfe ich für den Erhalt unserer landwirtschaftlichen Strukturen in Bayern. Das heißt für mich im Einzelnen:
Bei den Direktzahlungen habe ich mich für eine Kappungsgrenze eingesetzt, d.h. große Betriebe, die eine andere Kostenstruktur haben als kleine landwirtschaftliche Betriebe, sollen künftig weniger Unterstützung bekommen. Die Kappungsgrenze liegt nach den Beschlüssen des EP nunmehr bei 300.000 €/Betrieb. Ich habe für noch rigidere Obergrenzen (100.000 €/Betrieb) gestimmt, dafür gab es aber im Parlament keine Mehrheit. Ab 150.000€ Direktzahlungen sind ferner weitere Kürzungen vorgesehen.
Ferner sollen junge Farmer noch stärker unterstützt werden (25 % on top).
Ich bin für mehr Ökologisierung in der Landwirtschaft, allerdings müssen die Leistungen dabei berücksichtigt werden, die hierzu schon erbracht wurden. In Bayern haben wir über die Vertragsnaturschutzprogramme, das Kulturlandschaftsprogramm und weitere Maßnahmen bereits viel für eine Ökologisierung der Landwirtschaft getan, in anderen Mitgliedstaaten in der EU ist insoweit wenig bis nichts geleistet worden. Bei den Beratungen zum sog. Greening müssen meines Erachtens diese Vorleistungen berücksichtigt werden. Die Beschlüsse des EP unterstützen den Vorschlag des Kommissars für die Greeningmaßnahmen (30 % der Direktzahlungen werden nur geleistet, wenn die Greeningmaßnahmen wie z.B. Fruchtfolgenwechsel oder Grünland eingehalten werden), sehen aber mehr Flexibilität vor. Insbesondere müssen "Greeningflächen" nicht zwingend stillgelegt werden, wie dies die ersten Entwürfe des Kommissars vorsahen.
Das Europäische Parlament hat sich schließlich auch dafür ausgesprochen, dass künftig bei Preisverfall wie z.B. in der Milch Interventionen möglich sind. Wie diese im Einzelnen ausgestaltet werden, wird derzeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Verhandlungsdelegation des Parlaments noch ausdiskutiert.
Die abschließende Fassung der Agrarreform wird zwischen Kommission, Europaparlament und den Mitgliedstaaten ausgehandelt.