Newsletter Oktober 2013

Tabakprodukt-Richtlinie: Schockbilder auf den Zigarettenpackungen; keine Neuregelungen für Schnupftabak

Tabakprodukt-Richtlinie

Nach hitzigen und strittigen Debatten haben wir in der vergangenen Sitzungswoche die Tabakprodukt-Richtlinie verabschiedet, die für die Aufmachung und für Inhaltsstoffe von Zigaretten und anderen Tabakprodukten strengere Regeln vorschreibt. Nach dem Votum des Europaparlaments werden die Warnhinweise und Schockbilder zukünftig 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Verpackungen einnehmen. Dies soll insbesondere Jugendliche abschrecken und ihnen die Folgen des Rauchens vor Augen führen, damit sie gar nicht erst zur Zigarette greifen. Übertriebene Vorschläge der EU-Kommission, wie beispielsweise Einheitsverpackungen, konnten wir jedoch verhindern. Außerdem haben wir unser urbayerisches Kulturgut, den Schnupftabak, gerettet: Dieser fällt nicht länger unter den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission hatte vorgesehen, sämtliche Zusatzstoffe, die den typischen Tabakgeschmack neutralisieren, zu verbieten. Darunter wäre dann allerdings auch der bayerische Schnupftabak gefallen, der von seinem Mentholaroma lebt. Gemeinsam mit meinen CSU-Kollegen im Europäischen Parlament habe ich mich dafür eingesetzt, dass der bayerische Schnupftabak nicht unter die strengen Regeln der Tabakproduktrichtlinie fällt. Der Tabak wird vornehmlich von der älteren Bevölkerung konsumiert. Darüber hinaus entstehen beim Schnupftabak im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette keine zusätzlichen gefährlichen Stoffe, da der Tabak in unverbranntem Zustand konsumiert wird. Grundsätzlich werden allerdings mit der verabschiedeten Richtlinie alle Aroma- und Zusatzstoffe in Tabakprodukten, wie beispielsweise Menthol oder Vanille, verboten. Hier gilt jedoch eine Übergangsfrist von 8 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie.

Auch in weiteren Punkten konnten wir eine Überregulierung durch die Vorgaben in der Tabakprodukt-Richtlinie verhindern, zugleich aber wichtige Maßnahmen in Sachen Gesundheitsschutz für junge Menschen durchsetzen. Dazu gehört das Verbot von verharmlosenden Verpackungen, beispielsweise in Form eines Lippenstifts. In der Abstimmung haben wir uns auch dagegen ausgesprochen, dass E-Zigaretten in Zukunft wie Arzneimittel behandelt werden. Damit müssen sie nicht in Apotheken verkauft werden. Gleichzeitig unterliegen sie jedoch denselben strengen Werbebeschränkungen und Verkaufsverboten an Minderjährige wie herkömmliche Zigaretten.

Ich glaube, dass wir am Ende einen ausgewogenen Kompromiss zwischen dem Gesundheitsschutz und einer Bevormundung unserer Bürgerinnen und Bürger gefunden haben. Wir können das Rauchen nicht vollständig verbieten, aber die jährlich 700.000 Toten, die an den Folgen des Rauchens sterben, können wir auch nicht ignorieren. Dem müssen wir Maßnahmen entgegen setzen, die dazu beitragen, dass die Menschen und insbesondere unsere Jugendlichen das Rauchen gar nicht erst anfangen.

Nun beginnen die Verhandlungen mit den Vertretern der Mitgliedstaaten. 2014 soll die Richtlinie dann voraussichtlich in Kraft treten. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.