Newsletter Oktober 2013

Weiterhin keine Abiturpflicht für Krankenschwestern: Europäisches Parlament stimmt für die Anerkennung von Berufsqualifikationen

keine Abiturpflicht für Krankenschwestern

Berufsqualifikationen, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden, werden künftig schneller und unbürokratischer in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Das haben wir in der letzten Sitzungswoche im Europäischen Parlament beschlossen. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass sich Angehörige regulierter Berufe, wie beispielsweise Krankenschwestern und Krankenpflegern, Ärzte, Hebammen oder Architekten, leichter in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen können, um dort ihren Zuhause erlernten Beruf auszuüben. Zudem sollen gemeinsame Rahmenbedingungen für Berufsausbildungen gelten sowie ein europäischer Berufsausweis eingeführt werden.

Ein heiß umstrittenes Thema war bei den Beratungen die von der Kommission vorgeschlagene "Abiturpflicht" für Krankenschwestern. Für die Zulassung zur Ausbildung, die in der EU anerkannt wird, sah die Kommission eine allgemeine Schulausbildung von 12 Jahren vor. Die Kommission verkannte dabei die Stärken unseres dualen Ausbildungssystems, das gerade eine hervorragende berufliche Ausbildung sicherstellt. Angesichts des Fachkräftemangels im Gesundheitsbereich wäre der Vorschlag der Kommission für Deutschland überaus problematisch gewesen.

Diese Befürchtungen sind dank der Entscheidung des Europäischen Parlaments hinfällig. Erstmals wird unser duales Ausbildungssystem auf europäischer Ebene anerkannt. Dementsprechend gibt es in Zukunft zwei Möglichkeiten, den Krankenpflegeberuf anerkannt zu bekommen: Eine 12-jährige allgemeine Schulbildung in Verbindung mit einer akademischen Ausbildung oder aber eine mindestens 10-jährige allgemeine Schulbildung in Kombination mit einer zusätzlichen berufsfachschulischen Ausbildung. Das sind hervorragende Nachrichten für all die engagierten Kämpfer, darunter viele bayerische Frauen, die sich für die Anerkennung unserer hervorragenden Krankenpflegeausbildung eingesetzt haben.

Der neu eingeführte europäische Berufsausweis kann als elektronisches Zertifikat im Heimatstaat beantragt werden. Für Ärzte, Krankenpfleger, Tierärzte und andere Angehörige der reglementierten Berufe, gegen die in ihrem Heimatland ein Berufsverbot vorliegt, z.B. wegen Unzuverlässigkeit oder Nichteinhaltung von Hygienevorschriften, macht es die Richtlinie zudem zukünftig schwerer, ihre Arbeit in einem anderen EU-Land wieder aufzunehmen: Alle EU-Länder sollen über ein erteiltes Berufsverbot oder andere Sanktionen innerhalb von drei Tagen vom Heimatland informiert werden.