Unternehmen werden künftig von bürokratischen Auflagen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Lieferkettenregulierung entlastet. Dies hat das Europäische Parlament heute bei der Abstimmung über die Überarbeitung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zum EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) mit großer Mehrheit beschlossen.
Unsere Unternehmen können sich künftig auf ihr Geschäft konzentrieren, so die Europaabgeordnete Angelika Niebler nach der Abstimmung. „Wir vereinfachen und reduzieren die Berichtspflichten bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung und der Lieferkettengesetzgebung. Das ist ein gutes Signal für unsere Unternehmen und unserem Standort“, so Angelika Niebler weiter.
Die Berichtspflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.750 Mitarbeitenden und einem Nettojahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Damit werden weit über 80 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen in Bayern entlastet. Tochtergesellschaften werden vollständig von der Berichtspflicht befreit, um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden. Sektorspezifische Standards sollen künftig freiwillig sein und Geschäftsgeheimnisse werden besser geschützt.
Nach der Lieferkettengesetzgebung gelten die Pflichten künftig erst für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz. Es wird zudem keine Sonderregeln für die zivilrechtliche Haftung geben. Die Unternehmen werden auch nicht verpflichtet, Klimatransaktionspläne zu erstellen. Zudem können sich Unternehmen bei ihrer Berichterstattung auf die Bereiche in der Lieferkette konzentrieren, in denen Risiken am wahrscheinlichsten sind.
Die Europäische Kommission hat weitere Entlastungspakete vorgelegt, um Bürokratie abzubauen. Die weiteren Pakete sehen unter anderem Erleichterungen für die Landwirtschaft sowie bei der Verteidigung, der Taxonomie und der Digitalisierung vor. Zusätzlich werden derzeit auch die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) von der sogenannten European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) überarbeitet. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte soll um über 55 Prozent reduziert und der Fokus stärker auf quantitative statt qualitative Angaben gelegt werden.
Die heutige Abstimmung war nötig geworden, da die ursprüngliche Einigung mit den Sozialdemokraten nicht gehalten hatte. „Wir hätten die heute beschlossenen Erleichterungen gerne gemeinsam mit den europäischen Sozialdemokraten beschlossen und sind dafür Kompromisse eingegangen. Leider haben einige SPD-Abgeordnete den im Rechtsausschuss verabschiedeten Kompromiss nicht mitgetragen“, so Niebler weiter.
Nach der heutigen Abstimmung beginnen die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten. Die Positionen liegen nah beieinander. „Wir sind daher zuversichtlich, dass die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten noch vor Jahresende erfolgreich abgeschlossen werden können und damit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten“, bekräftigt Angelika Niebler.