ÜBER MICH

LEBENSLAUF

Angelika Niebler
geboren am 18. Februar 1963 in München
verheiratet mit Dr. Michael Niebler
zwei Söhne
  • 2016
    Bestellung zur Honorarprofessorin der Hochschule für angewandte Wissenschaften (Hochschule München), Fakultät für Betriebswirtschaft
  • 1992
    Promotion zur Dr. jur
  • 1992
    Teilnahme am European Young Lawyers Course an der Universität Edinburgh
    (British-Council-Stipendium)
  • 1991
    Zulassung als Rechtsanwältin
  • 1991
    2. Juristisches Staatsexamen
  • 1988 – 1991
    Referendardienst im OLG-Bezirk München, im Regierungsbezirk Oberbayern und
    in der Anwaltskanzlei Theodore Goddard, London
  • 1988
    1. Juristisches Staatsexamen
  • 1982 – 1987
    Studium der Rechtswissenschaften in München und Genf
  • 1973 – 1982
    Thomas-Mann-Gymnasium, München
  • 1969 – 1973
    Grundschule an der Sambergerstraße, München
  • 2004, 2009, 2010, 2012, 2017 und 2022
    Mitglied der Bundesversammlung
    (gewählt durch den Bayerischen Landtag)
  • 30. Juni 2000 bis 8. Juli 2016
    Mitglied des Fernsehrats des Zweiten Deutschen Fernsehens
  • seit 20. Juli 1999
    Mitglied des Europäischen Parlaments
  • seit 1. Mai 1996
    Mitglied des Kreistags des Landkreises Ebersberg
  • seit 2021
    Mitglied der Compliance-Kommission der CSU
  • seit 2020
    Mitglied des Landesvorstandes des Arbeitskreises Energiewende der CSU (kooptiertes Mitglied)
  • seit 2015
    Stellvertretende Parteivorsitzende der CSU
  • seit 2014
    Mitglied des Beratenden Ausschusses der CSU (eingerichtet im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Verhaltenskodex)
  • seit 2009
    Mitglied des Präsidiums der CSU
    (2009 bis 2015: kooptiertes Mitglied als FU-Landesvorsitzende und – seit 2014 – zugleich auch als Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament; seit 2015: gewähltes Mitglied als Stellvertretende Parteivorsitzende) 
  • seit 2009
    Mitglied des Parteivorstandes der CSU
    (2009 bis 2015: geborenes Mitglied als FU-Landesvorsitzende und – seit 2014 – zugleich auch als Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament; seit 2015: gewähltes Mitglied als Stellvertretende Parteivorsitzende)
  • seit 1999
    Mitglied des Landesvorstandes der Frauen-Union Bayern
    (1999 bis 2009: geborenes Mitglied als oberbayerische Bezirksvorsitzende; 2009 bis 2019: gewähltes Mitglied als Landesvorsitzende; seit 2019: geborenes Mitglied als Stellvertretende Parteivorsitzende der CSU)
  • seit 1999
    Mitglied des Bezirksvorstandes des Frauen-Union Oberbayern (1999 bis 2009: gewähltes Mitglied als Bezirksvorsitzende; seit 2009: kooptiertes Mitglied)
  • seit 1999
    Mitglied der CSU-Bundeswahlkreiskonferenz
    (zunächst für den Bundeswahlkreis Ebersberg/Mühldorf/Altötting, seit 2005 für den Bundeswahlkreis Ebersberg/Erding)
  • seit 1996
    Mitglied des Kreisvorstandes des CSU-Kreisverbandes Ebersberg
    (1996 bis 2011: kooptiertes Mitglied; 2011 bis 2015: gewähltes Mitglied als Kreisvorsitzende; seit 2015: kooptiertes Mitglied)
  • seit 1995
    Mitglied des Bezirksvorstandes des CSU-Bezirksverbandes Oberbayern
    (1995 bis 1999: gewähltes Mitglied als Beisitzerin; 1999 bis 2009: geborenes Mitglied als FU-Bezirksvorsitzende; seit 2009: gewähltes Mitglied als Beisitzerin)

MEINE HEIMAT OBERBAYERN

„Europa braucht eine starke Stimme aus Bayern. Denn die Stärke Europas liegt
in der Vielfalt seiner Regionen. Ich setze mich für die Anliegen aus Oberbayern ein – seit 20 Jahren.“

Ich bin in München geboren und aufgewachsen. Seit mehr als 30 Jahren lebe ich in der Gemeinde Vaterstetten im Landkreis Ebersberg. Hier bin ich zuhause, hier fühle ich mich mit meiner Familie wohl.

Seit 1999 bin ich Mitglied im Europäischen Parlament. Zusammen mit meinen fünf Kolleginnen und Kollegen der CSU vertrete ich dort die bayerischen Interessen. Ich bin für Oberbayern und München zuständig, mithin für 20 Landkreise, die zwei kreisfreien Städte Rosenheim und Ingolstadt sowie die Landeshauptstadt München. In München und Oberbayern leben 4,7 Millionen Menschen auf 17.500 Quadratkilometern. Hier leben rund 36 Prozent der bayerischen Bevölkerung und arbeiten rund 38 Prozent der bayerischen Beschäftigten, die wiederum 44 Prozent des bayerischen Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften. Bis 2037 wird Oberbayern ein Bevölkerungswachstum von 9 Prozent vorausgesagt.

Ich will in Brüssel und Straßburg für die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger in meiner Heimatregion Oberbayern werben, aber auch die politischen Themen, die in Europa entschieden werden, mit den Menschen in meiner Heimatregion diskutieren. Ich glaube fest daran, dass wir in Bayern nur eine gute Zukunft haben, wenn wir ein starkes und selbstbewusstes Europa haben.

Oberbayern ist bekannt für seine Maibäume und Maßkrüge, für Dirndl und Lederhosen, für König Ludwig II., für seine Biergärten, Berge, Seen und den blauen Himmel. Für Tradition. Aber auch für Fortschritt, Innovation und High Tech: Universitäten und Hochschulen, sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen prägen unsere Forschungslandschaft. Bayern ist Standort vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie internationaler Konzerne. Aber auch zahlreiche Start-Ups bereichern unser Wirtschaftsleben.

Mit mehr als 390.000 Unternehmen aus dem Bereich Industrie, Handel und Dienstleistung, rund 80.000 Handwerksbetrieben mit über 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zahlreichen Großbetrieben zählt die Region Oberbayern zu den führenden Wirtschaftsstandorten in Europa. Oberbayern ist in Deutschland nach Hamburg die Region mit dem zweithöchsten Bruttoinlandsprodukt je Einwohner. Der Kaufkraft-Index liegt in Oberbayern 22,5 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.

Leben und Leben lassen ist das Lebensgefühl unserer Bürgerinnen und Bürger. Kultur, Tradition und Erfindergeist werden in unserer Region großgeschrieben. Oberbayern und München zählen zu den bedeutendsten nationalen und internationalen Destinationen im Tourismus (mit rund 43 Millionen Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben im Jahr).

„Die Zukunft für unsere bayerische Heimat liegt in einem starken Europa. Dies ist Maßstab meiner politischen Arbeit in den nächsten Jahren.“

WAS ICH POLITISCH ERREICHT HABE

Datenteilen erleichtert

Die EU muss digital unabhängiger von anderen Ländern werden, um in der globalen Digitalökonomie zu bestehen. Eine wichtige Initiative, um die digitale Souveränität der EU zu stärken, ist der sogenannte „Data Governance Act“. Als Berichterstatterin für diesen Gesetzesvorschlag habe ich die Verhandlungen als Vertreterin des Europaparlaments geleitet. Diese neue EU-Verordnung bildet das Fundament für einen effizienten, vertrauenswürdigen Austausch von Daten in der EU.

Schutz des geistigen Eigentums verteidigt

Die Corona-Pandemie und die anfängliche Arzneimittelknappheit haben strategische Abhängigkeiten der EU von Drittstaaten offengelegt. 60% der weltweiten Produktion von Paracetamol stammt beispielsweise aus China und Indien. Bei Ibuprofen sind es 50%, bei Penicillin sogar 90%. Deshalb zielt die EU-Pharmastrategie darauf ab, Forschung und Entwicklung in Europa zu forcieren und Lieferketten im Pharmasektor zu diversifizieren. Die Stellungnahme zur EU-Pharmastrategie im Rechtsausschuss, bei der ich federführend für die EVP-Fraktion mitwirkte, wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die künftige Innovationskraft von Arzneimittelunternehmen, von denen viele ihren Sitz in Bayern haben, steht im Mittelpunkt dieser Stellungnahme. Die Forderung der anderen Parteien, Patente temporär freizugeben, konnten wir abwenden. Ich halte Patentschutz für wesentlich für Forschung und Innovation.

Empfehlungen für eine Wasserstoffstrategie erarbeitet

Wasserstoff ist eine Zukunftstechnologie mit riesigem Potenzial, die entscheidend für die Erreichung unserer ambitionierten Klimaschutzziele ist. Gerade zur CO2-Reduzierung der energieintensiven Industrien wie Stahl, Chemie oder Zement brauchen wir Wasserstoff als Ersatz für die bislang notwendigen fossilen Brennstoffe. Im Industrieausschuss habe ich die Verhandlungen für meine Fraktion über eine europäische Strategie für erneuerbaren Wasserstoff geführt. Ich habe mich für eine schnelle Marktentwicklung eingesetzt, die durch kohlenstoffarmen Wasserstoff ermöglicht wird, wie er z.B. durch Kohlenstoffabscheidung und –speicherung entsteht. Wir müssen die Wasserstoff-Erzeugung in Europa ganz massiv ausbauen. Nur so entsteht ein funktionierender Markt und damit auch wettbewerbsfähige Preise.

EU-Therapiestrategie im Kampf gegen Covid-19 gefordert

Es war richtig, das Impfen so rasch wie möglich voranzutreiben. Trotz Herdenimmunität wird es jedoch auch weiterhin EU-Bürgerinnen und Bürger geben, die lebensgefährlich an COVID-19 erkranken: Es gibt beispielsweise Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können – auch ihnen gegenüber haben wir eine gesellschaftliche Verantwortung. Deshalb habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen eine EU-Therapiestrategie gefordert. Diese hat die Kommission im Mai 2021 vorgelegt. Im Rahmen der EU-Strategie wurden gezielte Investitionen in die Erforschung der erfolgversprechendsten Therapeutika („Therapeutics innovation booster“) getätigt, beispielsweise in die Pille „Paxlovid“, die mittlerweile von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassen wurde.

Erhalt chancenreicher Unternehmen durchgesetzt

Als Berichterstatterin für die Richtlinie zur präventiven Restrukturierung von Unternehmen habe ich 2019 durchgesetzt, dass Unternehmen nicht nur bei der Gründung unterstützt werden, sondern auch dann, wenn sie zwar in Schwierigkeiten sind, aber eine gute Chance haben, eine Krise zu überwinden. Mir ist wichtig, dass unternehmerisches Scheitern nicht stigmatisiert, sondern als Teil der Lernkurve gesehen wird.

Film- und Serienrechte der Kreativwirtschaft gestärkt

In Europa sind wir stolz auf unsere kulturelle, linguistische und künstlerische Vielfalt. Mit der Kabelsatellitenrichtlinie, bei der ich federführend für die EVP-Fraktion im Rechtsausschuss mitwirkte, haben wir erreicht, dass die europäische audiovisuelle und kinematografische Arbeit unserer kreativen Köpfe weiterhin geschützt bleibt. Rechte an Filmen und Serien sind weiterhin länderweise zu lizensieren. Somit können Produzenten ihre Werke durch mehrfache Lizenzierung refinanzieren („Territorialprinzip“). Sender können die komplett selbstproduzierten Werke unserer Kreativen nicht einfach EU-weit verbreiten. Damit haben wir die Rechte der Kreativen – der Drehbuchautoren, der Regisseure und ausübenden Künstler sowie der gesamten Kreativwirtschaft in Europa – gestärkt.

Cybersicherheit erhöht

Als Verhandlungsführerin für das Europaparlament beim „Cybersecurity Act“ habe ich mich für die bessere Aufklärung von Konsumentinnen und Konsumenten über Risiken bei der Nutzung smarter Produkte eingesetzt. Hersteller müssen künftig auch darüber informieren, wie Nutzerinnen und Nutzer selbst durch Updates oder Änderung von Standardeinstellungen ihrer smarten Produkte die Cybersicherheit erhöhen können – darauf haben wir uns im Dezember 2018 geeinigt. Auch wird es künftig europaweit Cybersicherheits-Schemata geben – ein großer Fortschritt im europäischen digitalen Binnenmarkt.

Roaminggebühren abgeschafft

Etwa 20 Jahre hat es gedauert, bis wir im Europäischen Parlament durchsetzen konnten, dass es keine zusätzlichen Kosten für die Handy-Internetnutzung im EU-Ausland gibt. Den Durchbruch bei der schrittweisen Abschaffung der Roaminggebühren schafften wir 2007 unter meiner Federführung im Europäischen Parlament. Als Vorsitzende des Industrieausschusses handelte ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen in nächtelangen Sitzungen und nach einem regen Hin und Her Obergrenzen für die Roaming-Tarife aus und schafften wir somit die „Abzocke“ mit den zum Teil horrenden Handygebühren bei der Nutzung im EU-Ausland ab. Seit Juni 2017 ist es endlich soweit: Im grenzenlosen Europa gehören „Rechnungsschocks“ der Vergangenheit an!

Gesetze praxistauglicher gemacht

Welche Vor- und Nachteile europäische Gesetze haben, lässt sich politisch nur durch die Abwägung der Handlungsoptionen sachgerecht beantworten. Im Jahr 2011 wurde mein Bericht zur Gewährleistung unabhängiger Gesetzesfolgenabschätzungen mit überwältigender Mehrheit im Plenum des Europaparlaments angenommen. Mein Ziel war die Verbesserung der Transparenz und Unabhängigkeit der Folgenabschätzungen. Unter anderem habe ich erreicht, dass wir im Europaparlament einen eigenen, unabhängigen Gutachtenservice bekommen. Diese Folgenabschätzungen erweisen sich noch heute, beispielsweise bei der Umsetzung des Green Deals, als höchst nützlich.

Europäischen Forschungsrat ins Leben gerufen

Für die Gründung des Europäischen Forschungsrats (ERC) im Jahr 2007 war ich Berichterstatterin im Europaparlament. Der ERC ermöglicht nicht nur erstklassige Forschung, sondern steht auch symbolisch für unsere europäische Forschungsgemeinschaft. Die vom ERC durch Stipendien geförderten Forscherinnen und Forscher haben eine exzellente Reputation und ziehen das Interesse der Wissenschaft auf der ganzen Welt auf sich.

Fraueninteressen vertreten und weibliche Karrieren gefördert

Als langjährige Vorsitzende der Frauen-Union Bayern habe ich mich über viele Jahre für die Interessen von Frauen eingesetzt und viele politische Themen aufgegriffen, die Frauen im Besonderen berühren. So forderte und setzte die Frauen-Union u.a. die gerechtere Mütterrente durch. Ein ambitioniertes Mentoring-Programm, das ich als Frauen-Union Bezirksvorsitzende für Oberbayern ins Leben rief, motivierte viele Frauen, sich politisch zu engagieren und für ein Mandat oder Amt anzutreten. Auch weiterhin werde ich mich für Chancengerechtigkeit, gerade für uns Frauen, stark machen.

Initiative gegen Menschenhandel gestartet

Ich mache mich seit Jahren dafür stark, den Menschenhandel gezielt zu bekämpfen und die Opfer besser zu schützen. Gemeinsam mit der Frauen-Union Bayern habe ich eine Initiative für eine Verschärfung des bestehenden Prostitutionsgesetzes in Deutschland gestartet. Wir wollen die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution besser schützen, indem wir die Frauen dem Zugriff ihrer Zuhälter entziehen und die Täter konsequenter bestrafen. Wir fordern unter anderem, dass das Mindestalter zur Prostitutionsausübung auf 21 Jahre erhöht wird.

Repräsentation von Frauen im Partei- und Bezirksvorstand erhöht

Ich bin für eine stärkere Repräsentation von Frauen in der Politik: Am CSU-Parteitag 2010 setzte ich als Landesvorsitzende der Frauen-Union zusammen mit unserem damaligen Parteivorsitzenden Horst Seehofer die 40%-Frauenquote für Partei- und Bezirksvorstand durch. Weitere Schritte sind notwendig, um Frauen mehr Chancen zu geben, Ämter, Mandate und Führungsverantwortung zu übernehmen.

Einheimischenmodell aufrechterhalten

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass unsere heimischen Kommunen das viel praktizierte Einheimischenmodell auch in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen anbieten können. Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen eines Einheimischenmodells vergünstigte Konditionen beim Erwerb von Bauland erhalten. Insbesondere junge Familien mit geringem Einkommen wird es so ermöglicht, in ihrem Heimatort ansässig zu bleiben.

MEINE EINKÜNFTE

Exakt 10.563 Euro brutto im Monat. Das ist auf den Cent genau der gleiche Betrag, den auch jedes der 736 Mitglieder des Deutschen Bundestages als Abgeordnetenentschädigung bekommt.

Ganz normal in voller Höhe in Deutschland. Nach Abzug von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie des Teils meines Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages, den ich selbst tragen muss, ergibt sich in meinem Fall ein Netto-Einkommen in Höhe von 4.945 Euro im Monat.

Ja, so wie wohl jeder Parlamentarier jeder Partei. In meinem Fall sind es 596 Euro monatlich.

Ja. Jeder, der von der freien Wirtschaft in die Politik wechselt, weiß, worauf er sich einlässt. Vor meiner Wahl in das Europäische Parlament war ich acht Jahre als Rechtsanwältin in zwei großen internationalen Kanzleien tätig, zuletzt als Partnerin. Dort habe ich im Verhältnis deutlich mehr verdient als im Parlament und war zeitlich weniger stark beansprucht als heute, vor allem an den Wochenenden. Ich bin also nicht in die Politik gegangen, um mehr Geld zu verdienen.

Die Europaabgeordneten erhalten vom Europäischen Parlament – ebenso wie die Bundestagsabgeordneten vom Deutschen Bundestag und die Landtagsabgeordneten von den Landtagen – eine sogenannte „allgemeine Kostenvergütung“.

Aktuell beträgt sie für Europaabgeordnete 4.778 Euro, für Bundestagsabgeordnete 4.725 Euro und für bayerische Landtagsabgeordnete 3.726 Euro monatlich. Sie ist steuerfrei. Im Gegenzug – und dies ist wichtig! – können die Abgeordneten keinerlei Werbungskosten, die bei der Ausübung ihres Mandats zwangsläufig in namhafter Höhe entstehen, steuerlich geltend machen.

Mit ihr finanzieren die Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten – vereinfacht gesagt – ihre Wahlkreisarbeit. Mein Wahlkreis ist Oberbayern einschließlich der Landeshauptstadt München, wo auf rund 17.500 Quadratkilometern über 4,7 Millionen Menschen leben. Ich bestreite aus der Kostenpauschale beispielsweise mein Abgeordnetenbüro in Zorneding, das ich gemietet habe.

Nein. Zum einen bin ich zur Aufbewahrung oder gar zur Vorlage von Belegen nicht verpflichtet. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 unmissverständlich bestätigt. Zum anderen würde es mich in der täglichen Praxis überfordern, jeden Beleg im Zusammenhang mit meiner Parlamentstätigkeit zu sammeln und quasi buchhalterisch zu verarbeiten.

Ich bin seit 1. März 1988 ohne Unterbrechung bis zum heutigen Tage privat krankenversichert. Ich habe mich also für diese Versicherungsform mehr als elf Jahre vor meiner ersten Kandidatur für das Europäische Parlament entschieden und zähle seitdem zu den rund neun Millionen Menschen in Deutschland mit einer sog. privaten Krankenvollversicherung.

Nach meiner Versicherungspolice werden nur die stationären Leistungen zu 100 % erstattet, sämtliche ambulanten Leistungen – normale Arztrechnungen, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Medikamente – dagegen nur zu 90 %, so dass ich die restlichen 10 % aus meinem Netto-Einkommen selbst bezahlen muss. Vom Europäischen Parlament erhalte ich einen Zuschuss in Höhe von 400 Euro zu meinem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag, der aktuell 1.142 Euro beträgt. Das bedeutet, dass ich 63 % meines Versicherungsbeitrages und 10 % jeder ambulanten Arztrechnung und jedes verschriebenen Medikaments selbst bezahle.

Weder der Deutsche Bundestag noch das Europäische Parlament hatten jemals auch nur einen Cent Krankenversicherungsbeitrag für meinen Mann oder für meine beiden Söhne übernommen oder irgendwelche ärztlichen Leistungen für sie erstattet. Das gilt bis zum heutigen Tage.

Für mich gelten die gleichen Regelungen wie für die deutschen Bundestagsabgeordneten. Somit erwarb ich nach acht Jahren Zugehörigkeit zum Europäischen Parlament einen Anspruch auf Altersentschädigung. Das war bei mir im Juli 2007 der Fall.

Wenn ich die laufende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments vollende, könnte ich anschließend die Altersentschädigung des Deutschen Bundestags in Anspruch nehmen, die aber – anders als die gesetzliche Rente – in vollem Umfang zu versteuern ist.

Über meine Altersversorgung entscheidet ausschließlich der Deutsche Bundestag. Ich selbst habe dabei kein Mitspracherecht.

Das Europäische Parlament stellt jedem Europaabgeordneten monatlich 28.412 Euro zur Verfügung, damit er bzw. sie die für die Ausübung seines bzw. ihres Mandats notwendigen Mitarbeiter in Brüssel, in Straßburg und in seinem Heimatland beschäftigen kann.

Diese Mittel werden mir selbstverständlich nicht persönlich überwiesen, sondern von der Parlamentsverwaltung und von einem Steuerberater treuhänderisch verwaltet. Die Verwendung der Mittel wird durch das Europäische Parlament penibel kontrolliert.

Auch die Reisekosten meiner Mitarbeiter – z.B. für die Fahrten von Brüssel nach Straßburg und zurück sowie ihre Übernachtungskosten in Straßburg – werden aus diesen Mitteln bestritten.

Von diesem Geld ist noch nie auch nur ein Cent an ein Familienmitglied oder an eine meiner Familie nahestehende Person geflossen. Ich hatte nie ein Familienmitglied beschäftigt.

Das Tagegeld beträgt 338 Euro und steht Europaabgeordneten für jeden Tag zu, an dem er oder sie in Brüssel oder Straßburg arbeitet. Es dient dazu, die Kosten der auswärtigen Lebensführung, insbesondere die Übernachtungskosten, abzudecken, denn Reisen nach Brüssel und Straßburg sind Dienstreisen.

Ich schlafe nicht im Hotel, sondern habe in Brüssel und in Straßburg jeweils eine kleine Wohnung gemietet. Für die beiden Mietwohnungen zahle ich – entsprechend dem in Brüssel und Straßburg üblichen Mietniveau – im Jahr knapp 30.000 Euro inklusive Nebenkosten. Ein Journalist schrieb in diesem Zusammenhang einmal hämisch von der „Zweit- und Drittwohnung“, so mit dem Unterton „Schau‘ die reichen Europaabgeordneten an, die können sich sogar insgesamt drei Wohnungen leisten“. Das ist böswillig, denn irgendwo muss ich ja übernachten und die Hotelkosten in Brüssel und Straßburg sind bekanntlich hoch.

Ich übernachte in Brüssel und Straßburg nur, wenn ich dort – und das ist immerhin in „Nicht-Corona-Jahren“ zwischen 33 und 39 Wochen im Jahr der Fall – Sitzungen habe; meine Freizeit verbringe ich nicht in Brüssel oder Straßburg, sondern bei meiner Familie in Vaterstetten. Luxus sind diese beiden Mietwohnungen also nicht.

Nein, zu keinem Zeitpunkt, auch nicht für meine früheren Funktionen als Vorsitzende der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehung zur arabischen Halbinsel und als Vorsitzende des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.

Ja. Aktuell sind es 19, davon ein kommunales und zwölf rein ehrenamtliche Mandate. So bin ich zum Beispiel seit 2002 Mitglied des Stiftungsrates der Alfons-Goppel-Stiftung, die bedürftige Kinder in Ecuador durch Patenschaften unterstützt, und wirke ferner im Kuratorium der TU München, im Hochschulrat der Hochschule München und im Stiftungsrat der Stiftung Wissenschaft und Politik mit. Nicht jedes Ehrenamt ist mit Präsenzterminen verbunden.

Ja. Seit Antritt meines Mandats. Dazu stehe ich. Ich habe hierbei stets Wert auf volle Transparenz gelegt.

In meiner „Erklärung über die privaten Interessen der Mitglieder“, die im Internet veröffentlicht ist und die ich laufend aktualisiere, habe ich auf den Euro exakt angegeben, welche monatlichen Nebeneinkünfte ich erhalte.

Ich bin „gelernte“ Rechtsanwältin und habe diesen Beruf von 1991 bis 1999 in Vollzeit ausgeübt, zuletzt als Partnerin einer großen internationalen Kanzlei. Als ich 1999 in das Europäische Parlament gewählt wurde, habe ich meine Anwaltstätigkeit zwar massiv zurückgefahren, aber nie ganz aufgegeben. Denn Politikerin bin ich nur „auf Zeit“. Danach will ich in meinen angestammten Beruf als Rechtsanwältin zurückkehren. Deshalb halte ich Kontakt zu den anwaltlichen Standesorganisationen, zumal ich die freien Berufe in den Jahren 2000 bis 2016 im Fernsehrat des ZDF vertreten habe.

In München bin ich als Of Counsel bei Gibson Dunn tätig, berate aber keine Mandanten im europäischen Recht und trete als Rechtsanwältin nicht gegenüber europäischen Institutionen auf. Meine Of-Counsel-Tätigkeit konzentriert sich auf Diversity Management, Frauenförderung und Führungskräfteentwicklung.

Nein. Zum einen sind parlamentarische Arbeit und Rechtsberatung zwei grundlegend verschiedene Dinge. Zum anderen trenne ich strikt zwischen Haupt- und Nebentätigkeit: Parlamentarisch wirke ich in Brüssel und Straßburg. Meinen oberbayerischen Wahlkreis betreue ich von meinem Abgeordnetenbüro in Zorneding aus. Und in München bin ich bei Gibson Dunn anwaltlich tätig. Unzählige Abgeordnete in den 16 Landtagen, im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament – übrigens aus nahezu allen Fraktionen – arbeiten ebenfalls neben ihrem Mandat als Anwälte.

Nein, eine solche Verbindung gibt es nicht. Zwar ist die TÜV SÜD Stiftung zu 25,1 Prozent an der TÜV SÜD AG beteiligt, übt aber ihre Aktionärsrechte an der TÜV SÜD AG nicht selbst aus. Diese werden vielmehr von einer eigens hierzu gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der TÜV SÜD Gesellschafterausschuss GbR, wahrgenommen. Die TÜV SÜD Gesellschafterausschuss GbR besteht aus derzeit sechs gleichberechtigten Gesellschaftern, einer davon ist die TÜV SÜD Stiftung, vertreten durch den Stiftungsvorstand. Ich selbst bin und war nie Mitglied dieses Gesellschafterausschusses.

Die TÜV SÜD Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, und zwar im Bereich Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, des Umweltschutzes und der Unfallverhütung. In die stiftungseigenen Projekte, die diesen Zwecken zugutekommen, fließen jährlich rund eine Million Euro. Näheres ist dem auf der Homepage der TÜV SÜD Stiftung veröffentlichten Stiftungsbericht zu entnehmen. Ich bin Mitglied des Kuratoriums, nicht Mitglied des Vorstandes der Stiftung. Aufgabe des Kuratoriums ist es, den Vorstand bei der Projektarbeit und bei der Wahrung des Stiftungsvermögens zu beraten. Die Behauptung, das Kuratorium oder ich als Person würde die operativen Tätigkeiten der TÜV SÜD AG beaufsichtigen oder kontrollieren oder gar Einfluss auf sie nehmen, ist falsch und basiert auf einer Fehleinschätzung der rechtlichen Grundlage meiner Tätigkeit für die TÜV SÜD Stiftung.

Nein.

Ich war im letzten Jahr „vor Corona“, 2019, an 33 von 52 Wochen dienstlich in Brüssel oder Straßburg. Auch habe ich regelmäßig an den auswärtigen Sitzungen der EVP-Fraktion, die meist in europäischen Hauptstädten stattfinden, teilgenommen.

Darüber hinaus versuche ich, Dienstreisen zu vermeiden.

Im Übrigen: Nach dem Verhaltungskodex für die Mitglieder des Europäischen Parla­ments bin ich verpflichtet, in jedem Einzelfall gegenüber der Parlamentsverwaltung eine Erklärung abzugeben und sie auf der Homepage des Parlaments zu veröffentlichen, wenn ich an einer von einem Dritten organisierten Veranstaltung teilnehme und dieser Dritte meine Reise-, Unterkunfts- oder Aufenthaltskosten übernehmen sollte.