Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird um ein Jahr verschoben und tritt erst Ende 2026 in Kraft. Bis April 2026 muss die Kommission zudem eine Überarbeitung mit weiteren Vereinfachungen vorlegen. Dies hat das Europäische Parlament heute beschlossen.
„Heute ist ein guter Tag für viele mittelständische Unternehmer, Landwirte, Waldbesitzer sowie Handwerker. Wir haben unser Versprechen umgesetzt und weitreichende Änderungen an der Entwaldungsverordnung beschlossen“, betont Angelika Niebler, Vorsitzende der CSU-Europagruppe.
Nach dem Parlamentsbeschluss ist neben der einjährigen Verschiebung auch eine Kombination mit einer dreimonatigen sanktionsfreien Testphase vorgesehen. Des Weiteren muss die Kommission eine Überarbeitung mit weiteren Vereinfachungen vorlegen – dies sieht die Review-Klausel vor. Die Verpflichtung zur Erfassung und Aufbewahrung von Referenznummern soll nur für das erste nachgelagerte Unternehmen und nicht mehr für die komplette Lieferkette gelten. Druckerzeugnisse, wie Bücher und Zeitungen, wurden aus dem Anwendungsbereich genommen. Klein- und Kleinstbetriebe in Niedrigrisikoländern sollen nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung mit Schätzung der Produktionsmenge abgeben müssen, ohne Pflicht zur jährlichen Aktualisierung. Außerdem dürfen Waldbesitzer statt Geo-Daten nun Postadressen verwenden.
„Als CSU haben wir uns von Anfang an gegen die EUDR gestellt und massiven Druck ausgeübt,“ so Angelika Niebler. „Wer entwaldungsfrei arbeitet, darf nicht unter Generalverdacht stehen. Unser Ziel muss eine praxistaugliche, risikobasierte und rechtssichere Verordnung sein. Wir wollen keine Gängelung von kleinen und mittelständischen Betrieben, die ohnehin schon verantwortungsvoll mit unseren Wäldern umgehen. Daher ist die heutige Abstimmung ein Erfolg.“
Nach der heutigen Abstimmung beginnen die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten. Die Positionen liegen nah beieinander, sodass die Verhandlungen voraussichtlich noch dieses Jahr abgeschlossen werden können.