Die EU-Kommission schlägt heute ein neues Gesetz zur Verschärfung der Rückführungsregeln vor. Demnach soll eine Verpflichtung für Rückzuführende bestehen, mit den Behörden zu kooperieren. Das Ergebnis müsse sein, dass Rückkehrentscheidungen tatsächlich durchgesetzt werden.
Dazu äußert sich Prof. Dr. Angelika Niebler (CSU), Vorsitzende der CSU-Europagruppe: „Die Tatsache, dass nur jeder fünfte Asylbewerber, dessen Anspruch abgelehnt wurde, die EU verlässt, ist nicht weiter hinnehmbar. Wir wollen eine EU, die ihre Grenzen wirksam vor Bedrohungen schützt, hart gegen Schlepper, Menschenhändler und Kriminalität vorgeht, aber gleichzeitig Schutz- und Asylsuchende fair und menschenwürdig behandelt. Diejenigen, die einen Anspruch auf Schutz haben, sollen diesen erhalten. Diejenigen, die über keinen Anspruch verfügen, müssen die EU verlassen.
Kommissar Brunner initiiert ein einheitliches Rückführungssystem für alle Mitgliedstaaten und schlägt konsequentere Durchführung von Rückführungen, mehr Kooperationsverpflichtungen für Rückzuführende mit den lokalen Behörden sowie striktere Verwahrungsregeln vor. Sogenannte Return Hubs können die Rückführungen erleichtern, indem bilaterale Kooperationen mit Drittstaaten weiterverfolgt werden. Gerade straffällige Asylbewerber, deren Aufenthaltsanspruch abgelehnt wurde, müssen unmittelbar zurückgeführt werden. Diese Vorschläge reihen sich in unsere bisherigen Bemühungen ein, die Migrationsströme in der EU zu ordnen. Auch eine EU-Strategie zur inneren Sicherheit, wie sie Kommissar Brunner bereits vergangene Woche angekündigt hat, kann einen weiteren wichtigen Beitrag leisten.
Die jüngsten Anschläge in Bayern und Deutschland sind schockierend und verdeutlichen noch einmal, dass ein strengeres Vorgehen in der Migration notwendig ist, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Wir dürfen nicht zulassen, dass Migration zunehmend als politische Waffe gegen die Europäische Union eingesetzt wird, um Sicherheit und Stabilität zu untergraben. Die Europäische Union hat die Pflicht diesem Anspruch gerecht zu werden.“