Zum gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rats zu Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht vom 23. Juni sowie die Berichtsentwurfsvorstellung im JURI-Ausschuss am 24. Juni, erklärt die CSU-Europaabgeordnete Prof. Dr. Angelika Niebler:
„Die Mitgliedsstaaten haben sich gestern beim sogenannten Omnibusverfahrenauf einfachere Regeln bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Lieferkettenrichtlinie geeinigt. Die spürbare Entlastung für Unternehmen wird kommen. So sollen künftig nur noch Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro berichtspflichtig sein. Im Vergleich zu dem ursprünglich angesetzten Schwellenwert von 250 Mitarbeitenden, verkleinert das den Anwendungskreis signifikant. Gleiches gilt mit Blick auf Regelungen zur Lieferkettensorgfaltspflicht. In Zukunft sollen nur mehr Unternehmen mit 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettojahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro unter die Richtlinie fallen.
Die Einigung unter den Mitgliedstaaten zeigt, dass die Richtung stimmt, aber noch viel Weg vor uns liegt. Es braucht mehr Mut für weitere Impulse. Als CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament werden wir uns für weitere Vereinfachungen einsetzen und insbesondere darauf drängen, dass die Menge an zu berichtenden Daten spürbar reduziert wird. Die Berichtspflichten sind schon jetzt eine bürokratische Dauerbelastung, obwohl der Löwenanteil der europäischen Unternehmen nicht mehr von nachhaltiger Wertschöpfung überzeugt werden muss. Statt immer neue Pakete zu schnüren, müssen wir das Gepäck für unsere Firmen leichter machen. Ökologie und Ökonomie müssen in eine vernünftige Balance kommen.
Das Gebot der Stunde ist deshalb weiterhin: Radikale Vereinfachung, klare Regeln, weniger Papier – damit sich die Unternehmen wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“
Zum Hintergrund:
Der Europäische Rat forderte 2024 umfassende Vereinfachungen für Unternehmen, insbesondere für KMU. Die Kommission reagierte mit zwei „Omnibus“-Paketen zur Entlastung bei Nachhaltigkeits- und Investitionsvorschriften. Ein „Stop-the-clock“-Mechanismus verschiebt zentrale Berichtspflichten um bis zu zwei Jahre. Im Europäischen Parlament wurde der Bericht im federführenden JURI-Ausschuss von Berichterstatter Jörgen Warbornheute vorgestellt und kann nun durch Änderungsanträge ergänzt werden.