Unternehmen werden künftig spürbar von bürokratischen Auflagen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Lieferkettenregulierung entlastet. Dies hat das EU-Parlament bei der heutigen Abstimmung zur Überarbeitung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur EU-Lieferkettengesetzgebung (CSDDD) endgültig bestätigt.
Künftig gelten die Berichtspflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettojahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Geschäftsgeheimnisse werden stärker geschützt und Tochtergesellschaften vollständig von der Berichtspflicht befreit.
Die Sorgfaltspflichten unter der Lieferkettengesetzgebung greifen künftig erst für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz. Die zivilrechtliche Haftung wird es nur nach den Regeln in den Mitgliedstaaten geben und die Pflicht, Klimatransaktionspläne zu erstellen, entfällt. Außerdem können sich Unternehmen bei ihrer Berichterstattung auf die Bereiche in der Lieferkette konzentrieren, in denen Risiken am wahrscheinlichsten sind.
„Heute ist ein guter Tag für unsere Unternehmen. Sie werden künftig von überbordender Bürokratie befreit und können sich wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren,“ so die Europaabgeordnete Angelika Niebler (CSU). „Damit haben wir unser Versprechen eingelöst, die Wettbewerbsfähigkeit und den Wirtschaftsstandort Europas zu stärken.“