Mit der Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten auf die neue EU-Rückführungsverordnung wird ein weiterer zentraler Baustein des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umgesetzt. Ziel der Verordnung ist es, Rückführungsverfahren europaweit wirksamer zu gestalten und bestehende Vollzugsdefizite abzubauen.
Dazu erklärt die Europaabgeordnete Angelika Niebler (CSU): „Ein funktionierendes Asylsystem braucht klare Regeln und deren konsequente Anwendung. Wer Schutz benötigt, muss Schutz erhalten. Wer keinen Schutzanspruch hat und kein Bleiberecht erhält, muss die Europäische Union wieder verlassen. Die Rückführungsverordnung schafft dafür die richtigen Voraussetzungen und sorgt für mehr Ordnung, Verlässlichkeit und Kontrolle in der europäischen Migrationspolitik.“
Die Verordnung sieht unter anderem klarere Mitwirkungspflichten für ausreisepflichtige Personen, die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen sowie eine bessere Nutzung europäischer Informationssysteme vor. Darüber hinaus schafft sie einen klaren Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten und stärkt die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Rückführungen insbesondere in sicherheitsrelevanten Fällen konsequenter umzusetzen.
„Mit der Einigung zur Rückführungsverordnung schließen wir eine entscheidende Lücke im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem. Zu lange wurden Rückkehrentscheidungen in Europa nicht konsequent genug vollzogen. Die neuen Regelungen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass geltendes Recht künftig europaweit wirksamer durchgesetzt werden kann. Jetzt kommt es darauf an, dass die Verordnung zügig verabschiedet wird und rasch in Kraft tritt“, so Frau Niebler abschließend.